Reglement

Damit du optimal auf unsere Kurse vorbereitet bist, bitte ich dich das Reglement sorgfältig durchzulesen.

Es dient zu deinem Schutz und klaren Vertragsbedingungen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehe ich gerne zu deiner Verfügung.

 

Reglement / AGB 

  • Anmeldung, Kurs-Jahr und Quartale
    Die Anmeldung ist jederzeit auf Anfang eines neuen Quartals möglich. Das jeweilige Kurs-Jahr beginnt mit dem beginnenden Schuljahr im Monat August. Das Kurs-Jahr ist in folgende Quartale eingeteilt:


    Frühlingsquartal                             Februar, März, April
    Sommerquartal                               Mai, Juni, Juli
    Herbstquartal                                  August, September, Oktober
    Winterquartal                                  November, Dezember, Januar
    Die Quartalskurse Rund ums Pferd Doppellektion und Bewegungsorientiertes Reiten finden nicht im wöchentlichen Rhythmus statt und müssen unbedingt an den von uns angegebenen Daten eingetragen werden!

  • Lektionen
    Das Quartal beinhaltet je nach Kurs 8 Lektionen zu 60 Minuten oder 4 Lektionen zu 120 Minuten.

  • Ausrüstung
    Gutes Schuhwerk, Velo- oder Reithelm, dem Wetter angepasste Kleidung, Trinkflasche für den kleinen Durst Das Tragen eines passenden Reithelms ist für alle Kinder obligatorisch und zwingend. Eine Anzahl von Helmen kann der Ponyhof zur Verfügung stellen, jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Ausleihe eines Helmes oder sonstiger Ausrüstung wird abgelehnt. Steht kein Reithelm zur Verfügung, kann auch der Velohelm getragen werden.

  • Haftung
    Gegen Unfall und Haftpflicht muss jedes Kind selber versichert sein. Für den Kindernachmittag wird der Einschluss der Zusatzversicherung Benutzung fremder Pferde/Ponys in die Privathaftpflicht empfohlen. Der "Ponyhof-Thun" lehnt jegliche Haftung ab.

  • Schulferien
    In den Schulferien (Ferienplan der Volksschule Stadt Thun) findet kein Kursunterricht statt. In wenigen Ausnahmen kann ein Kurstag auch in die Ferien fallen.

  • Kursgeld
    Das Kursgeld ist spätestens bis Ende des 1. Monates des laufenden Quartals zu bezahlen. Ist das Kursgeld nicht innert der Zahlungsfrist bei uns eingegangen, behalten wir uns vor, den Platz an ein anderes Kind von unserer Warteliste weiterzugeben.

  • Nachholmöglichkeit
    Im Sommer-, Herbst- und Winterquartal gibt es die Möglichkeit, eine nicht besuchte Kursstunde in einer Doppelstunde nachzuholen.

    Die Termine dafür werden auf unserer Website veröffentlicht. Für das Frühlingsquartal wird wegen zeitlichen Engpässen keine Nachholmöglichkeit angeboten.

  • Kündigung / Kurswechsel / Automatische Verlängerung des Vertrags
    Der eingegangene Vertrag verlängert sich automatisch, wenn die Kündigung nicht bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des lfd. Quartals (per Ende März/Juni/Sept./Dez.) schriftlich bei uns eingegangen ist. (siehe Anmeldung)

  • Kurswechsel
    Ein Kurswechsel muss bis spätestens nach 6 Wochen ab Quartalsbeginn mit der Leitung abgesprochen werden.
     
  • Abmeldung im Verhinderungsfall / Einzelstunden, Geteilte Einzelstunden, MU-KI und Pferdebegegnung
    Gebuchte Einzelstunden sowie Geteilte Einzelstunden müssen spätestens 24 Std. vor dem vereinbarten Termin abgemeldet werden. Zu spät angegebene Verhinderungsfälle oder vergessene abgemachte Termine werden mit einer Aufwandpauschale verrechnet.

    • Aufwandpauschale
      Einzelstunden CHF 50.-
      Geteilte Einzelstunde CHF 80.-
      Coaching CHF120.-
      Mu-Ki CHF 20.-

  • Abbruch eines Kurses
    Bei einem vorzeitigen Abbruch des Kurses besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Kursgebühren.

  • Fotos
    Die Teilnahme an Kursen, Lagern und anderen Angeboten beinhaltet die Erlaubnis dass Fotos von Kindern im Zusammenhang mit dem Kurs, Lager oder anderem Angebot, aufgenommen und innerhalb der Event-Teilnehmer und deren Umkreis veröffentlicht werden dürfen. Die derart entstandenen Fotos dürfen ausserdem zu Werbezwecken online und in Printmedien verwendet werden. Wer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, kann auf Löschung/Unkenntlichmachung bestehen.

  • Versicherung
    Gegen Unfall und Haftpflicht muss jedes Kind selber versichert sein. Für den Kindernachmittag wird der Einschluss der Zusatzversicherung "Benutzung fremder Pferde/Ponys" in die Privathaftpflicht empfohlen. Der "Ponyhof-Thun" lehnt jegliche Haftung ab.

  • Anerkennung des Reglements/AGB
    Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Unterzeichnende, dass unser Reglement / AGB gelesen wurde und akzeptiert wird.
        

Download
Neues Reglement ab 01.02.2018 für alle Kurse
Reglement_ab 01-02-2018.pdf
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